Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen mit ausdauerakademie.de, Tannenbergstr.16, 92637 Weiden

Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit Ihrer Buchung bieten Sie der Ausdauerakademie den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

1.2 Ihre Anmeldung kann schriftlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns (Reisebestätigung) zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Die Reisebestätigung wird Ihnen unverzüglich von uns direkt zugesandt.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.

2. Bezahlung

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen zu leisten, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins erfolgen. Der vollständige Reisepreis ist 40 Tage vor Abreise fällig, d. h. er muss spätestens zu diesem Zeitpunkt – ohne nochmalige Zahlungsaufforderung – bei uns eingegangen sein. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst mit Bezahlung des Rechnungsbetrages.

2.2 Rücktrittentgelte sind sofort fällig.

2.3 Von uns im Kundenauftrag gebuchte Flüge sowie Prämien für Versicherungen und Entgelte für reservierte Sportanlagen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

3. Leistungen/Preise

3.1 Für die vertraglichen Leistungen sind a) die auf unseren Internetseiten enthaltenen Angaben b) die Inhalte unseres für Sie individuell erstellten schriftlichen Angebotes bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben auf unseren Internetseiten zu erklären, über die wir Sie vor Buchung selbstverständlich informieren.

4. Leistungsabweichungen und Preisänderungen

4.1 Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss – aber vor Ihrer Reise – notwendig werden, nicht zu einem Mangel führen und von uns nicht verschuldet wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren nach Vertragsschluss entsprechend wie folgt zu ändern.

4.2.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.

4.2.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.2.3 Eine Erhöhung nach den Ziffern 4.2.1/4.2.2 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Veranstalter vorhersehbar waren.

4.2.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reise-antritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.

4.2.5 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse möglichst schriftlich tun. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung maßgebend.

5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldeten Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder eine Entschädigung laut folgender Aufstellung verlangen. Es bleibt Ihnen im Einzelfall unbenommen, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen.

5.3 Die Entschädigung beträgt: bis 30 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 35,-, ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35%, vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%, vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 65 % und ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 75%. Bei Stornierung am Tag des Reiseantritts sowie bei Nichterscheinen werden 100% berechnet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung.

5.4 Wenn Sie umbuchen, also den bestehenden Reisevertrag abändern wollen, müssen wir Ihnen die daraus entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Wir berechnen Ihnen pro Person mindestens EUR 40,–.

5.5 Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die Ersatzperson tritt neben Ihnen mit allen Rechten und Pflichten in den Reisevertrag ein. Wir können den Wechsel in der Person des Reisenden ablehnen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Wir werden uns aber bei unserem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich lediglich um unerhebliche Leistungen oder der Erstattung stehen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen.

7. Kündigung des Reisevertrages

7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
Insbesondere bei der aktuellen Covid19 Lage möchten wir Sicherheit bieten. Bei einer aktuellen Reisewarnung für die Region Balearen oder Beschränkungen, welche das Training nicht möglich machen (Ausgangsbeschränkung) wird das Trainingslager abgesagt. In diesem Falle werden 100% der gezahlten Kosten innerhalb von 4 Wochen nach Absage zurückerstattet.

7.2 Bei Kündigung wegen höherer Gewalt gemäß § 651j BGB hat der Veranstalter einen Entschädigungsanspruch für die bereits erbrachten Leistungen, etwaige Rückflugmehrkosten sind zwischen Veranstalter und Reisendem hälftig zu teilen, sonstige Mehrkosten trägt der Reisende alleine.

7.3 Bei jeder Reise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern vorgesehen; sollte diese Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, können wir bei deren Nichterreichung bis 4 Wochen vor dem bestätigten Abreisetermin den Reisevertrag kündigen. Wir werden Sie in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen, Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten sowie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstatten.

8. Gewährleistung unserer Leistungen

8.1 Wir sind verpflichtet, unsere Leistungen so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Wir gewährleisten insbesondere

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

d) die ordnungsgemäße Einbringung der vereinbarten Leistungen.

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

8.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Reisende verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder der Zentrale in Deutschland, möglichst in Schriftform, zur Kenntnis zu geben. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann durch uns auch in einer gleichwertigen Ersatzleistung bestehen.

8.3 Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

8.4 Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn wir keine zumutbare Abhilfe leisten, nachdem Sie hierfür eine angemessene Frist gesetzt haben. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch Sie von besonderem Interesse gerechtfertigt ist.

8.5 Ein Austausch der mit der Leistungserfüllung beauftragten und im Angebot genannten Personen behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Änderung geben wir spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bekannt.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhen-den gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9.2 Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt

a) soweit ein Schaden des Reisen den von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit wir für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

9.3 Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Busfahrten) und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haften wir – auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen – nicht.

9.4 Das Versendungsrisiko der Reiseunterlagen trägt der Kunde, insbesondere bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang.

9.5 Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden je Kunde und Reise bis zum 3-fachen Reisepreis. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

10. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auf Ihr Verlangen hat unsere örtliche Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat unsere Reiseleitung bzw. der Leistungsträger nicht. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorgesehen, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger bzw. uns – möglichst schriftlich per Fax oder E-Mail – mitgeteilt werden. Kommen Sie Ihren Anzeigeverpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung nicht zu. Sie erreichen uns zu den üblichen Geschäftszeiten.

11. Ausschluss von Ansprüchen

Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Das sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert werden.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Wir stehen dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisen den nicht rechtzeitig erstellt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz Weiden/Oberpfalz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

15. Flugreisen

Für Flüge, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, gelten die Bedingungen der jeweiligen Airline. Der Reisepreis ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abgesichert!

Stand: April 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nicht-Reiseleistungen der ausdauerakademie.de, Tannenbergstr. 16, 92637 Weiden

Sehr geehrter Kunde, bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Grundlagen:

1.1. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen der ausdauerakademie.de und dem jeweiligen Vertragspartner kommt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen einer individuellen schriftlichen Form.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Leistungen der ausdauerakademie.de bei Sportreisen.

2. Zahlungsbedingungen:

2.1. Soweit nicht schriftlich individuell anders vereinbart, ist die der ausdauerakademie.de zustehende Vergütung in Höhe von 50% innerhalb von 2 Wochen ab Vertragsabschluss fällig. Der Restbetrag ist dann mit Beginn der von der ausdauerakademie.de geschuldeten Maßnahme fällig.

2.2. Bei Zahlungsverzug ist die ausdauerakademie.de berechtigt, Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Handelt es sich bei dem Vertragspartner der ausdauerakademie.de um einen Verbraucher, beträgt der Verzugszins 6%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

3. Rücktritt:

3.1. Ein Rücktritt des Vertragspartners der ausdauerakademie.de muss schriftlich erfolgen. In diesem Fall steht der ausdauerakademie.de ein Schadensersatzanspruch zu. Dieser Anspruch beträgt pauschal 50% der der ausdauerakademie.de zustehenden Vergütung. Im Falle eines Rücktritts des Vertragspartners der ausdauerakademie.de innerhalb der letzten 10 Tage vor Beginn der von der ausdauerakademie.de geschuldeten Maßnahme beläuft sich der Schadensersatzanspruch auf 80%. Dem Vertragspartner der ausdauerakademie.de bleibt der Nachweis gestattet, dass der ausdauerakademie.de kein bzw. nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.2. Sollte die von der ausdauerakademie.de geschuldete Leistung aus mehreren Maßnahmen (z. B. verschiedene Veranstaltungen) für einen Vertragspartner bestehen und der Vertragspartner nur von Teilen dieser Maßnahmen zurücktreten, gelten die vorstehenden Vereinbarungen zur Schadensersatzpflicht entsprechend.

3.3 Startgebühren für Sportveranstaltungen, z.B. Triathlon, Laser Run, Biathle oder Triathle, werden bei Nichtantritt nicht erstattet.

4. Gewährleistung, Haftung:

4.1. Falls die ausdauerakademie.de eine Maßnahme aus wichtigen Gründen stornieren muss, verpflichtet sich der jeweilige Vertragspartner mit der ausdauerakademie.de einen anderweitigen Termin für die Durchführung der geschuldeten Maßnahme festzulegen.

4.2. Im übrigen sind Gewährleistungs- , Haftungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber der ausdauerakademie.de ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der ausdauerakademie.de oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ausdauerakademie.de beruhen bzw. für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ausdauerakademie.de oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ausdauerakademie.de beruhen.

4.3. Jegliche Ansprüche des Vertragspartners gegen die ausdauerakademie.de verjähren ein Jahr nach Beendigung der Maßnahme, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen gelten.

5. Datenspeicherung:

Durch die Anmeldung erklärt sich der Vertragspartner mit der Be- und Verarbeitung, der von Ihm angegebenen Daten für die Belange der ausdauerakademie.de einverstanden.

6. Urheberrecht:

Die ausdauerakademie.de behält an den erbrachten Leistungen das Urheberrecht. Der Vertragspartner darf im Rahmen des Auftrages erstellte Unterlagen lediglich solche Zwecke verwenden, für die sie gemäß vertraglicher Vereinbarung bestimmt sind. Jegliche Veröffentlichung und Vervielfältigung (auch Auszugsweise) müssen vorher von der ausdauerakademie.de genehmigt werden.

7. Gerichtsstand:

Bei Vertragspartnern der ausdauerakadmie.de, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand Weiden/Opf. vereinbart.

8. Sonstiges:

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den vertraglichen Abmachungen zwischen der ausdauerakadmie.de und dem jeweiligen Vertragspartner bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Schriftform kann wiederum nur schriftlich abbedungen werden.

Sollte eine der aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: September 2023